
Impressum
intellikon
Dipl.-Kauffrau Sylvia Stock
Inhaberin: Dipl.-Kauffrau Sylvia Stock
Troppauer Straße 10
34613 Schwalmstadt
Tel.: +49 (0) 66 91/ 92 81 04
Fax: +49 (0) 66 91/ 92 81 02
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Stefan Stock
AGB´s
(1) Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle der Firma Intellikon - Kommunikation, Marketing und PR(nachfolgend: Intellikon) erteilten Aufträge, soweit sich nicht aus dem Angebot der Intellikon oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner etwas anderes ergibt.
(2) Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kommunikation, Marketing und PR. Dazu gehören insbesondere Beratung, Planung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen in dem genannten Bereich.
(3) Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der Intellikon festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Äderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit der Intellikon zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber für die Vertragserfüllung notwendige Voraussetzungen nicht schafft, also z.B. Unterlagen/Informationen nicht, nicht vollständig oder verspätet zur Verfügung stellt , hat er der Intellikon entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von der Intellikon erbrachte Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
Soweit an den Arbeitsergebnissen der Intellikon Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der Intellikon, soweit nicht andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien dazu getroffen werden.
(5) Besondere Pflichten der Intellikon
Die Intellikon ist verpflichtet, jegliche Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(6) Honorare und Kosten
Das Honorar für Leistungen der Intellikon richtet sich nach den individuell zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 247 BGB zu zahlen.
(7) Gewährleistung und Haftung
Intellikon hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter beruht.
Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung von Intelliokon entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern.
Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.
Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber der Intellikon nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Intellikon haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Bei Vermittlungsaufträgen übernimmt Intellikon für die Leistungen des/der Dritten keine Haftung oder Gewährleistung.
(8) Sonstiges
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Schwalmstadt. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.
